Finanzierung
Die Kosten für eine Lerntherapie tragen in der Regel die Eltern.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt jedoch das zuständige Jugendamt die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB. In diesem Fall ist keine Zuzahlung durch die Eltern erforderlich.
Ich bin als Lerntherapeutin nach § 35a von den Jugendämtern der Landkreise Tübingen, Reutlingen und Zollernalb anerkannt.
Wenn Sie Fragen zur Beantragung der Eingliederungshilfe haben, bin ich gerne bereit, Sie zu beraten.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt jedoch das zuständige Jugendamt die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB. In diesem Fall ist keine Zuzahlung durch die Eltern erforderlich.
Ich bin als Lerntherapeutin nach § 35a von den Jugendämtern der Landkreise Tübingen, Reutlingen und Zollernalb anerkannt.
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