Margarete Walcher-Thelen  –  Integrative Lerntherapie
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Finanzierung

Die Kosten für eine Lerntherapie tragen in der Regel die Eltern.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt jedoch das zuständige Jugendamt die Finanzierung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB. In diesem Fall ist keine Zuzahlung durch die Eltern erforderlich. 

Ich bin als Lerntherapeutin nach § 35a von den Jugendämtern der Landkreise Tübingen, Reutlingen und Zollernalb anerkannt.

Wenn Sie Fragen zur Beantragung der Eingliederungshilfe haben, bin ich gerne bereit, Sie zu beraten.
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